Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der KompassKiki
§1 DEFINITIONEN
Das Einzelunternehmen „KompassKiki“, vertreten durch Einzelunternehmerin Laura Grabach-Witte, Leiblstr. 23, 30655 Hannover, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstalterin genannt.
Teilnehmer*in ist jede natürliche Person, die an einer Tour der Veranstalterin teilnimmt.
§2 ANMELDUNG ZUR TOUR
1. Das Anmeldeformular, eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Tour (z.B. Kanutour) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite kompasskiki.de zugänglich.
2. Vor der Anmeldung zur Tour ist der*die Teilnehmer*in*in verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Beschreibung der Tour, den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer, den geforderten Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern, vertraut zu machen. Falls die Anmeldung zur Tour für eine andere Person vorgenommen wird, müssen diese Informationen dem*der tatsächlichen Teilnehmer*in an der Tour zur Verfügung gestellt werden.
3. In der Beschreibung der Tour auf der Internetseite der Veranstalterin kann eine Liste von notwendigen Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlicht werden und die Vorlage oder Beschaffung dieser Dokumente bis zu einem entsprechenden Termin verlangt werden. Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet vor Antritt der Tour sich über die notwendigen Dokumente zu informieren und diese zur Verfügung zu stellen. Werden die notwendigen Dokumente nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, kann die Veranstalterin von dem Vertrag zurücktreten. Etwaige Kosten trägt der*die Teilnehmer*in.
4. Das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite der Veranstalterin durch die Teilnehmer*in ist ein Angebot i.S.d. § 145 BGB. Ein Vertragsschluss kommt durch die schriftliche Annahme der Veranstalterin zustande.
Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der*die Teilnehmer*in innerhalb von fünf Werktagen von der Veranstalterin eine Bestätigung mittels elektronischer Post . Erst nach Erhalt der Bestätigung der Veranstalterin sollte der*die Teilnehmer*in die Anreise organisieren.
Sollten bis zu einer bestimmten Frist nicht genügend Teilnehmer*innen für eine Tour gemeldet sein, kann die Veranstalterin die Tour absagen. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitere Kosten werden nicht übernommen. Alle in dem Kontaktformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Sollte der*die Teilnehmer*in wahrheitswidrige Angaben gemacht haben, kann die Veranstalterin von dem Vertrag zurücktreten. Etwaige Kosten trägt der*die Teilnehmer*in.
5. Durch das Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars erklärt der*die Teilnehmer*in, dass sein*ihr physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm*ihr die Teilnahme an einer Tour (z.B. Kanutour) erlaubt und dass er*sie sich schwimmend mindestens 20 Minuten im tiefen Wasser bewegen kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der*die Teilnehmer*in verpflichtet, sich vor der Anmeldung mit der Veranstalterin in Verbindung zu setzen. Stellt die Veranstalterin nach Anmeldung der Teilnehmer*in fest, dass der*die Teilnehmer*in die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat die Veranstalterin das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalterin verantwortlich ist, angesehen.
6. Die Anmeldung eines*r minderjährigen Teilnehmers*in hat durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Der*die Erziehungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass der*die Minderjährige allen Anweisungen der Veranstalterin folgt und alle geforderten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Tour erfüllt. Der Vertrag zur Teilnahme eines*r Minderjährigen an der Tour ist bis zum Eingang einer schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam.
7. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit der Tour wird sich die Veranstalterin mit dem*r Teilnehmer*in*in mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Kontaktformular die Angabe der Kontaktdaten durch den*die Teilnehmer*in, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, ausdrücklich empfohlen.
Alle Personen- und Kontaktdaten, die der Veranstalterin vom*von der Teilnehmer*in zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden der Veranstalterin einzig für die Organisation der Tour oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von der Teilnehmer*in jederzeit widerrufen werden.
Spätestens 14 Tage vor dem Beginn der Tour, sendet die Veranstalterin dem*der Teilnehmer*in eine Einladung zu einer Messenger-Gruppe, in der für die Teilnehmer*innen weitere Informationen und Absprachen erhältlich sind
§3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Im Fall der Anmeldung zur Tour erhält der*die Teilnehmer*in eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen ist. Nach Eingang der Zahlung, erhält der*die Teilnehmer*in eine schriftliche Bestätigung mittels elektronischer Post.
2. Im Falle der Anmeldung zur Tour ab 7 Tagen vor Beginn der Reise, kommt ein Vertrag nur unter der Bedingung zustande, dass der*die Teilnehmer*in die vollständige Zahlung des Tourpreises innerhalb von 24 Stunden durchführt und bestätigt.
3. In jedem Fall muss der*die Teilnehmer*in den vollen Reisepreis bei Antritt der Reise bereits auf das Konto der Veranstalterin überwiesen haben.
4. Dem*der Teilnehmer*in steht der Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich der Veranstalterin liegen. Dazu gehören ausschließlich:
a) Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Teilnehmer*in kann innerhalb von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung von Veränderungen wesentlicher Bestandteile des Vertrages durch die Veranstalterin mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung von dem Vertrag zurücktreten. Wird innerhalb dieser Frist kein Rücktritt erklärt, gelten die veränderten Bedingungen der Tour als akzeptiert. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt.
b) Absage der Tour.
§4 RÜCKTRITT VON DER TEILNAHME AN DER TOUR SEITENS DES*DER TEILNEHMERS*IN
1. Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit von der Teilnahme an der Tour unter den nachfolgenden Bedingungen zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des*der Teilnehmers*in per E-Mail über den Rücktritt bei der Veranstalterin. Tritt der Teilnehmer*in von dem Vertrag zurück, kann die Veranstalterin Abzüge von den durch den Teilnehmer*in getätigten Einzahlungen vornehmen. Die maximale Höhe der Abzüge ist abhängig von der Zeit zwischen dem Rücktrittstag und dem Tag des Beginns der Tour:
- 90. Tag vor Reisebeginn und früher: Kostenlose Stornierung.
- 89. - 60. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises.
- 59. - 30. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.
- 29. - 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
- Bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises.
2. Für den Fall, dass die Veranstalterin nach der Buchung rabattierte Tourangebote offeriert, darf der*die Teilnehmer*in nicht stornieren/ zurücktreten, um danach erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung.
3. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf die Tour empfiehlt die Veranstalterin den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
§5 FEHLEN DES WIDERRUFSRECHTS
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem*der Teilnehmer*in kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.
§6 UMBUCHUNG DER TOUR
1. Eine Umbuchung früher als 60 Tage vor dem ersten Tag der Tour ist kostenlos.
2. Im Fall der Umbuchung 60 Tage vor Beginn des gewählten Termins oder später, werden die Gebühren erhoben, deren Höhe den Sätzen beim Rücktritt von der Teilnahme gem. §4 Nr. 1 entspricht.
§8 ABSAGE DER TOUR
1. Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation der Tour, behält sich die Veranstalterin das Recht zur Absage der Tour bis zu 3 Monaten vor deren Beginn, vor. Nach der Absage erhält der*die Teilnehmer*in die eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurück.
2. Die Veranstalterin hat das Recht zur Absage der Tour, wenn in der Beschreibung der Tour auf der Internetseite der Veranstalterin eine deutliche Information über eine minimale Teilnehmer*innenzahl angegeben ist, die für die Durchführung der Tour erforderlich ist und einen Termin, bis wann diese Teilnehmerinnenzahl erreicht werden soll. An diesem Termin wird auch der*die Teilnehmer*in von der Veranstalterin über eine eventuelle Absage der Tour informiert. Nach einer Absage erhält der*die Teilnehmer*in die eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurück. Für weitere Kosten kommt die Veranstalterin in diesem Fall nicht auf.
3. Weiter behält sich die Veranstalterin jederzeit das Recht zur Absage der Tour, aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebseinstellung, Streik u.ä.), vor. Auch sofern die Durchführung nicht ohne Gefahr für Leben und Gesundheit gewährleistet ist.
4. Für den Fall, dass eine Tour wegen einem von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Grundes abgesagt werden muss, erhält der*die Teilnehmer*in entgegen der Ausführungen in § 8 Ziff. 1 eine Rückzahlung in voller Höhe des Tourpreises.
5. Über eine Absage der Tour wird der*die Teilnehmer*in ausschließlich mittels E-Mail informiert.
6. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Veranstalterin darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der*die Teilnehmer*in vertrauen darf. Die darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
§9 RECHTE UND PFLICHTEN DES*DER TEILNEHMERS*IN
1. Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet, während der Tour die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines*ihres Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route der Tour vorgesehener Staaten, mitzuführen.
2. Von dem Augenblick des Tourbeginns bis zum Augenblick des Tourendes ist der*die Teilnehmer*in verpflichtet den Anweisungen der Veranstalterin Folge zu leisten. Der*die Teilnehmer*in hat stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.
3. Schafft der*die Teilnehmer*in dennoch vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahr für sich selbst oder andere Mitreisende, verletzt der*die Teilnehmer*in Ordnungspflichten und/ oder Anweisungen der Veranstalterin oder stellt der*die Teilnehmer*in eine Bedrohung für die Interessen und/oder die Sicherheitsgrundsätze einzelner Teilnehmer*innen dar, kann die Veranstalterin dem*der Teilnehmer*in von der Tour ausschließen ohne dass der*die Teilnehmer*in für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes und der Rückreise trägt in einem solchen Fall allein der*die Teilnehmer*in.
4. Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der*die Teilnehmer*in für diesen Ausschluss entschädigt wird.
5. Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route der Tour liegenden Staaten zu beachten.
6. Für den Fall, dass der*die Teilnehmer*in eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er*sie verpflichtet, diese vor Ort und während der Reise der Veranstalterin direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen, die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
7. Der*die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass Foto-und Filmaufnahmen während der Tour für Werbezwecke der Veranstalterin erstellt werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Widerruft der*die Teilnehmer*in dieses Einverständnis, wird er die Veranstalterin bereits während der Aufnahme darauf hinweisen.
§10 VERLAUF DER TOUR
1. Die Veranstalterin stellt Boote mit einem Kanuguide zur Verfügung. Dabei behält sie sich das Recht vor, ausfallbedingt, auch kurzfristig, einen anderen Kanuguide einzusetzen.
2. Die Veranstalterin erwartet vom*von der Teilnehmer*in eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme.
3. Die Veranstalterin kann nicht garantieren, dass alle Elemente der Ausstattung der Kanus richtig funktionieren werden. Im Fall von kleinen Pannen, umfasst die aktive Teilnahme des*der Teilnehmers*in auch Hilfe bei der Beseitigung der Panne, wenn dies seine*ihre Möglichkeiten nicht überschreitet.
4. Die Veranstalterin trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten, welche nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung der Route sowie der Anzahl und Reihenfolge der besuchten Campingplätze vor. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Ausgangs- und Endhafen der Reise kurzfristig und aus Gründen, die der Veranstalterin nicht zu vertreten hat, zu ändern.
5. Die Veranstalterin erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des*der Teilnehmer*ins liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder die ganze Tour.
6. Die Veranstalterin trägt keine Verantwortung für während der Tour zerstörte, geklaute oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des*der Teilnehmer*ins.
7. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines*r Teilnehmers*in entstanden sind, trägt ausschließlich der*die Teilnehmer*in.
§11 GRUPPENBUCHUNGEN
1. Gruppenbuchungen sind solche Buchungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Gruppe eine komplette Tour für sich bucht und weitere externe Buchungen auf dieser Tour damit ausschließt. In diesem Fall übernimmt der „Gruppenchef“ den organisatorischen Ablauf und den Buchungsvorgang. Der Buchungschef hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer*innen die notwendigen Informationen gem. § 2 Abs. 2 zur Kenntnis nehmen.
2. Der Gruppenchef haftet allein für die vertraglichen Pflichten der Personen, die er bei der Anmeldung angibt, gegenüber der Veranstalterin.
3. Alle Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Gruppenbuchungen entsprechende Anwendung.
4. Wird auf Wunsch des Gruppenchefs ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Gruppenchef und der jeweiligen Anmeldebestätigung. Auch bei individuell vereinbarten Reiseverlauf gilt, dass die Veranstalterin auf Grund der Wetterverhältnisse berechtigt ist, den Reiseverlauf während der Reise in dem Rahmen zu ändern, welcher für eine sichere Durchführung der Tour erforderlich ist. Dieses Erfordernis liegt ausschließlich in der Entscheidung des Kanuguides bzw. der Veranstalterin.
§12 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungen des internationalen Privatrechts anwendbar. Gerichtsstand ist die Meldeadresse der Veranstalterin.
§13 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.
Stand: 06.02.2025